Personen, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben, können auf Vorschlag des Vorstandes zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Die Ernennung zu Ehrenmitgliedern erfolgt auf Lebenszeit; sie bedarf einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen gültigen Stimmen.
Diese Satzung ist in der vorliegenden Form von der Mitgliederversammlung des Vereins am 30.07.2016 beschlossen worden und tritt mit Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.